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So prüfen wir Bewertungen

Bewertungen in unserem Shop sammeln und veröffentlichen wir mit der Bewertungs-App Judge.me. So sorgen wir dafür, dass sie von Kundinnen und Kunden stammen, die das Produkt bei uns gekauft haben:

  • Eine Einladung zur Bewertung bekommt nur, wer bei uns bestellt hat – an die E-Mail-Adresse der Bestellung und nur mit Einwilligung.
  • Judge.me ordnet jede Bewertung einer Bestellung in unserem Shop zu. Wir veröffentlichen nur Bewertungen, bei denen diese Zuordnung gelingt; sie sind als verifizierter Kauf gekennzeichnet.
  • Wir veröffentlichen positive wie kritische Bewertungen. Wir entfernen nur Bewertungen, die rechtswidrig sind, etwa wegen beleidigender Inhalte, oder die keinen Bezug zum Produkt haben.
  • Für eine Bewertung erhältst du von uns keine Gegenleistung.
  • Durchschnittsnoten berechnen wir aus allen veröffentlichten Bewertungen; Anzahl und Zeitraum der berücksichtigten Bewertungen stehen dabei.

Solange es zu einem Produkt noch keine Bewertung aus unserem Shop gibt, zeigen wir dort keine eigenen an.

Bei einzelnen Produkten nennen wir zusätzlich die Durchschnittsnote und die Zahl der weltweiten Bewertungen, die Amazon für dieses Produkt ausweist. Diese Angabe steht getrennt von unseren eigenen Bewertungen und nennt die Ausführungen, für die sie gilt (etwa alle Farben), den Zeitraum der Bewertungen und den Stand (Datum); ein Link führt zur Produktseite bei Amazon. Diese Bewertungen hat Amazon erhoben. Ob sie von Personen stammen, die das Produkt gekauft oder genutzt haben, prüfen wir nicht selbst; wie Kundenbewertungen bei Amazon funktionieren, beschreibt Amazon auf seiner Hilfeseite zu Kundenrezensionen. Einzelne Bewertungstexte von Amazon übernehmen wir nicht, und die Note von Amazon fließt nicht in unsere eigene Durchschnittsnote ein.

Hältst du eine Bewertung für unzulässig, schreib uns an support@lommerce.com. Wir prüfen jeden Hinweis.

Wie wir die Daten verarbeiten, wenn du eine Bewertung schreibst, steht in unserer Datenschutzerklärung (Abschnitt 15).

Stand: 08.10.2026

Deine gesetzlichen Gewährleistungsrechte

Gesetzliche Gewährleistung – offizielle Mitteilung der Europäischen Union
Text der EU-Mitteilung: GESETZLICHE GEWÄHRLEISTUNG

Mindestens zwei Jahre gesetzliche Gewährleistung der Vertragsmäßigkeit für Waren, die in der Europäischen Union verkauft werden.

Verbraucherinnen und Verbraucher können ihre Rechte im Rahmen des gesetzlichen Gewährleistungsrechts geltend machen, z. B. wenn die Waren
– nicht der Beschreibung entsprechen,
– nicht bestimmungsgemäß funktionieren.

Verkäufer haften für jede Vertragswidrigkeit, die zum Zeitpunkt der Lieferung der Waren bestand und innerhalb des Zeitraums der gesetzlichen Gewährleistung erkennbar wird. Verkäufer müssen in solchen Fällen Folgendes anbieten:
– kostenlose Nachbesserung oder kostenlose Ersatzlieferung,
– in bestimmten Fällen eine Preisminderung oder eine vollständige Erstattung des Kaufpreises.

In einigen Ländern gilt ein längerer Zeitraum für die gesetzliche Gewährleistung. Für gebrauchte Waren kann ein kürzerer Zeitraum gelten, jedoch nicht weniger als ein Jahr.

Für weitere Informationen zu Ihren Rechten in einem bestimmten Land scannen Sie den nachstehenden QR-Code oder fragen Sie den Verkäufer. europa.eu/youreurope/garantien

Was ist zu tun, wenn Sie vertragswidrige Waren erhalten?
1. Melden Sie dem Verkäufer das Problem so bald wie möglich.
2. Legen Sie einen Kaufnachweis vor, z. B. die Quittung, Rechnung oder einen Kontoauszug.

Verkäufer und Hersteller können auch gewerbliche Garantien gewähren, die unabhängig von der gesetzlichen Gewährleistung gelten. Diese GARAN-Kennzeichnung zeigt beispielsweise, dass der Hersteller eine gewerbliche Haltbarkeitsgarantie ohne zusätzliche Kosten gewährt, die die gesamte Ware abdeckt.

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