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Küchenzubehör

Servier- und Dessertringe, Back- und Marinierpinsel und eine Kochschürze

In der Küche richtest du mit dem Speiseringe-Set Beilagen, Tatar und Desserts in runder Form an. Der Pinsel mit Silikonkopf bestreicht Gebäck und Braten, und die Kochschürze aus Canvas hält Flecken von deiner Kleidung fern.

3 Produkte

Die Servier- und Dessertringe gibt es mit Ø 8 cm und Ø 10 cm, jeweils 5 cm hoch. Zu jeder Ringgröße gehören ein Stampfer zum Andrücken und ein Heber zum Umsetzen auf den Teller.

Ideen für Desserts und Türmchen aus dem Ring findest du in den Rezepten mit Speiseringen.

Häufige Fragen

Welche Speiseringe-Sets gibt es, und was ist enthalten?

Alle Ringe sind 5 cm hoch. Es gibt drei Sets:

  • 6 Ringe Ø 8 cm mit 1 Stampfer und 1 Heber
  • Kombi: 4 Ringe Ø 10 cm und 6 Ringe Ø 8 cm mit 2 Stampfern und 2 Hebern
  • 4 Ringe Ø 10 cm mit 1 Stampfer und 1 Heber

Die Wandstärke beträgt 0,8 mm bei den Ringen mit Ø 8 cm und 1,0 mm bei Ø 10 cm. Ist ein Set ausverkauft, trag dich auf der Produktseite bei „Sag mir Bescheid“ ein. Wir schreiben dir einmal, sobald es wieder da ist.

Woraus sind die Speiseringe, und wie reinige ich sie?

Ringe, Stampfer und Heber sind aus Edelstahl. Den Werkstoff je Teil findest du auf der Produktseite. Wir empfehlen Handwäsche mit mildem Spülmittel und sofortiges Abtrocknen. Verwende keine Stahlwolle. Vorsicht: Die Kanten können scharf sein.

Wie reinige ich den Grillpinsel, und worauf muss ich achten?

Den Silikonkopf nimmst du zum Reinigen ab. Wir empfehlen Handwäsche und sofortiges Abtrocknen. Halte den Silikonkopf nicht in offene Flamme oder Glut, und leg den Griff nicht auf heiße Flächen. Der Pinsel ist 39 cm lang, der Schaft ist aus Edelstahl, der Griff aus Kunststoff mit Aufhängeöse.

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Deine gesetzlichen Gewährleistungsrechte

Gesetzliche Gewährleistung – offizielle Mitteilung der Europäischen Union
Text der EU-Mitteilung: GESETZLICHE GEWÄHRLEISTUNG

Mindestens zwei Jahre gesetzliche Gewährleistung der Vertragsmäßigkeit für Waren, die in der Europäischen Union verkauft werden.

Verbraucherinnen und Verbraucher können ihre Rechte im Rahmen des gesetzlichen Gewährleistungsrechts geltend machen, z. B. wenn die Waren
– nicht der Beschreibung entsprechen,
– nicht bestimmungsgemäß funktionieren.

Verkäufer haften für jede Vertragswidrigkeit, die zum Zeitpunkt der Lieferung der Waren bestand und innerhalb des Zeitraums der gesetzlichen Gewährleistung erkennbar wird. Verkäufer müssen in solchen Fällen Folgendes anbieten:
– kostenlose Nachbesserung oder kostenlose Ersatzlieferung,
– in bestimmten Fällen eine Preisminderung oder eine vollständige Erstattung des Kaufpreises.

In einigen Ländern gilt ein längerer Zeitraum für die gesetzliche Gewährleistung. Für gebrauchte Waren kann ein kürzerer Zeitraum gelten, jedoch nicht weniger als ein Jahr.

Für weitere Informationen zu Ihren Rechten in einem bestimmten Land scannen Sie den nachstehenden QR-Code oder fragen Sie den Verkäufer. europa.eu/youreurope/garantien

Was ist zu tun, wenn Sie vertragswidrige Waren erhalten?
1. Melden Sie dem Verkäufer das Problem so bald wie möglich.
2. Legen Sie einen Kaufnachweis vor, z. B. die Quittung, Rechnung oder einen Kontoauszug.

Verkäufer und Hersteller können auch gewerbliche Garantien gewähren, die unabhängig von der gesetzlichen Gewährleistung gelten. Diese GARAN-Kennzeichnung zeigt beispielsweise, dass der Hersteller eine gewerbliche Haltbarkeitsgarantie ohne zusätzliche Kosten gewährt, die die gesamte Ware abdeckt.

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